Muss ich mich auf Verbundpartner festlegen?
Nein, du hast die unbegrenzte Freiheit dich für eine der Hansefit-Verbundanlagen zu entscheiden oder verschiedene Einrichtungen miteinander zu kombinieren und diese abwechselnd zu nutzen.
Unsere Partner findest du hier.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Einmalig fällt ein Servicebeitrag von 10,00 Euro (inkl. MwSt.) an.
Wie kann ich mich anmelden?
Du erhältst eine Einverständniserklärung, füllst diese aus und gibst die Erklärung bei der Personalverwaltung ab und zahlst die einmalige Servicegebühr von 10,00 Euro. Im nächsten Schritt erhältst du ein persönliches Aktivierungsschreiben. Danach kannst du auch die Hansefit-App aktivieren mit der du bei den Partnern einchecken kannst.
Was soll ich für den ersten Besuch beachten?
Für den ersten Besuch in einem Hansefit-Fitnessstudio vereinbare bitte einen Termin für ein Beratungsgespräch.
Für den Zugang zu den Geräten wird für eine Geräteeinweisung durchgeführt. Bringe bitte Sportschuhe, Sportkleidung, ein Handtuch für die Gerätenutzung mit und beachte bitte die Corona-Hygieneregeln.
Wie gehe ich vor, wenn ich schon Mitglied in einem Studio bin?
Sofern das Studio eine Hansefit-Verbundanlage ist, hast du die Möglichkeit deinen Vertrag auf „ruhend“ zu stellen. Dafür musst du bitte rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) in deinem Studio Bescheid geben, damit die Mitgliederverwaltung reagieren kann.
Sollte das Studio kein Hansefit-Verbundstudio sein, kannst du dieses als Verbundpartner vorschlagen.
Kann ich mehrere fitbase-Online-Präventionskurse buchen?
Es ist möglich mehrere Kurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtprävention zu belegen. Die Kurse werden in einem Zeitraum von 8-10 Wochen absolviert.
Ist es möglich alle Apps parallel zu nutzen?
Dir stehen alle Apps im Rahmen des Online+ Angebots zur Verfügung. Die dazu benötigten Zugangscodes erhältst du über die Hansefit-App.
Kann das Unternehmen die Trainingsdaten einsehen?
Nein, deine Daten werden von Hansefit vertraulich behandelt. Das Unternehmen erfährt lediglich, wie viele Mitarbeiter das Angebot nutzen bzw. wie oft Verbundanlagen genutzt werden. Es werden niemals Angaben zum Verhalten namentlich genannter Mitarbeiter bekannt gegeben. Das Unternehmen entscheidet jährlich über eine Fortführung der Kooperation (u.a. abhängig von der Nachfrage der Mitarbeiter).