HANSEFIT:
NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZER DER HANSEFIT SERVICES
Stand: März 2026
1. Präambel
1.1 Die Hansefit GmbH, Hanseatenhof 8, 28195 Bremen (nachfolgend: „Hansefit“) hat ein spezielles Konzept für Firmen, die in die gesundheitliche Prävention und Erhaltung der Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden investieren,
1.2 Hierfür bietet Hansefit in Deutschland ansässigen Arbeitgebern (die „Kunden“) zwei alternative Module zur Nutzung durch die Mitarbeitenden des Kunden (nachfolgend: „Nutzer“), ein Mitgliedskonzept zur Nutzung von Gesundheitseinrichtungen (im Folgenden „Modul Fitness Network“) sowie ein Programm, das gesundheitsfördernde Aktivitäten belohnt (im Folgenden „Modul Activity Rewards“). Die Module Fitness Network und Activity Rewards werden im Folgenden zusammen als das „Hansefit-Angebot“ bezeichnet.
1.3 Modul Fitness Network: Nach Abschluss eines Vertrags zwischen Hansefit und einem Kunden, sind die Mitarbeitenden des Kunden (nachfolgend: „Nutzer“) im Rahmen der vereinbarten Konditionen dazu berechtigt, die Hansefit-Gesundheits-, Fitness- und Wellness-Verbundanlagen (im Folgenden „Verbundpartner“) zu nutzen. Eine Liste der Verbundpartner kann unter www.hansefit.de abgerufen werden. Hierfür erhält der Nutzer eine Fitness Network Mitgliedschaft.
1.4 Modul Activity Rewards: Nach Abschluss eines Vertrags zwischen Hansefit und einem Kunden, sind die Mitarbeitenden des Kunden im Rahmen der vereinbarten Konditionen weiter dazu berechtigt, das Modul Activity Rewards zu nutzen. Das Modul Activity Rewards ist ein Programm der betrieblichen Gesundheitsförderung, über das Gesundheitspotenziale der Mitarbeitende gestärkt und Gesundheitsbelastungen abgebaut werden. Durch das Modul Activity Rewards werden Mitarbeitende befähigt, Belohnungen für ihre Aktivitäten zu sammeln.
Die Mitarbeitende haben im Rahmen des Hansefit-Angebots die Möglichkeit, zwischen dem Modul Fitness Network und dem Modul Activity Rewards unter den folgenden Voraussetzungen zu wählen oder zu einem späteren Zeitpunkt zu wechseln, siehe Ziffer 4.
2. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzer, die sich über die hierfür vorgesehene Signup-Page von Hansefit registriert haben und die Leistungen von Hansefit oder die über Hansefit vermittelten Leistungen in Anspruch nehmen, (nachfolgend für jeden Nutzer: „Einzelvertrag“).
3. Voraussetzung für den Abschluss eines Einzelvertrags
a. Voraussetzung für die Möglichkeit des Abschlusses eines Einzelvertrags ist zunächst das Bestehen eines gültigen Vertrags zwischen Hansefit und dem Kunden über Leistungen im Gesundheits-, Präventions- und Fitnessbereich (der „Kundenvertrag“).
b. Vertragsschlüsse von Einzelverträgen stehen in der Regel unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung durch den Kunden, d.h. sie berechtigen erst dann den Nutzer zum Training, wenn der Kunde im Kundenportal bestätigt hat, dass der Nutzer, der sich unter Verwendung seines unternehmenseigenen Registrierungscodes für eines der Module angemeldet hat, tatsächlich dem Kunden zuzuordnen und zur Anmeldung berechtigt ist.
4. Wechselmöglichkeit zwischen den Modulen Fitness Network und Activity Reward
a. Nutzer, dessen Arbeitgeber den entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, müssen vor Beginn der Nutzungsmöglichkeit auswählen, ob sie das Modul Fitness Network oder Modul Activity Reward nutzen möchten. Die Wahl ist bindend für die Dauer eines Kalenderquartals. Während der Nutzung eines der Module ist das jeweils andere Modul für den Nutzer nicht verfügbar.
b. Nutzer können mit Wirkung jeweils zum Beginn eines Jahresquartals zum jeweils anderen Modul wechseln. Der Wechselwunsch muss spätestens bis zum 20. des Vormonats mitgeteilt und im Nutzerportal eingetragen werden.
c. Der Nutzer loggt sich in der Hansefit App oder über das webbasierte Nutzerportal in sein Profil ein und hat die Möglichkeit, zur jeweils anderen Mitgliedschaft wie vorstehend beschrieben zu wechseln.
Die Hansefit-App verlinkt nur als nutzerfreundlichen Service ins Web.
5. Vertragsschluss beim Hansefit/Modul Fitness Network
Über eine Landingpage gelangt der Interessent auf eine Website, auf der die Eckpunkte des Modul Fitness Network, insbesondere zum Entgelt dargestellt werden. Über einen Link auf der Website (Roter Button: „Hier geht’s zur Anmeldung“) gelangt der Interessent auf die Hansefit Signup-Page, in deren Rahmen der Prozess des Vertragsschlusses wie im Folgenden beschrieben erfolgt:
a. Auf der Seite „Persönliche Daten“ sind zunächst Daten zur Person des Interessenten sowie zum gewünschten Startdatum des Vertrags anzugeben. Mit einem Klick auf „Weiter: Kontaktdaten“ gelangt der Interessent nach Eingabe der durch „*“ markierten Pflichtangaben auf eine Seite zur Angabe der E-Mail-Adresse des Interessenten. Mit einem weiteren Klick auf „Weiter: Zahlungsdaten“ gelangt der Interessent nach Eingabe der durch „*“ markierten Pflichtangaben zu einem Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Mit einem Klick auf „Weiter: Übersicht“ gelangt der Interessent nach Bestätigung des Mandats zur Übersicht seiner angegebenen Daten, die er mit einem Klick auf die mit einem Stift gekennzeichnete Schaltfläche „Ändern“ anpassen oder korrigieren kann.
Zahlungsdaten zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden nur dann abgefragt, sofern der Kunde in seinem Vertrag mit Hansefit vereinbart hat, dass der Nutzer einen Teil der Hansefit-Mitgliedschaftsgebühr oder sonst für die Nutzung des Moduls anfallenden Kosten übernehmen muss. Während des Registrierungsprozesses sind in diesem Fall auf der rechten Seite unter „Kosten für deine Mitgliedschaft“ die einmaligen Gebühren sowie die monatlichen Gebühren aufgeführt. Diese Gebühren sind an ein bestimmtes Startdatum gekoppelt. Wenn ein anderes Startdatum für die Anmeldung ausgewählt wird, kann die Summe der einmaligen Gebühren ggf. variieren.
b. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Registrierung unverbindlich. Erst mit einem Klick auf „Zahlungspflichtig anmelden“ (nachdem zuvor alle Pflichtfelder bestätigt wurden) kommt ein rechtlich verbindlicher Einzelvertrag nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen – unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung durch den Kunden gem. Ziff. 2.2 – zustande.
c. Nach Abschluss des Registrierungsprozess erhält der Nutzer eine Übersicht per E-Mail übersandt, die die Details der Bestellung noch einmal auflistet und der FAQs und die Datenschutzerklärung noch einmal beigefügt
d. Mit Zustandekommen eines Einzelvertrags wird ein Nutzer ein „Hansefit-Mitglied“ und ist berechtigt, die Leistungen des Fitness Network Moduls ab Beginn und für die Dauer des Vertragsverhältnisses (siehe hierzu Ziff. 7) in Anspruch zu nehmen. Hansefit wird dem Hansefit-Mitglied bzw. dessen Arbeitgeber nach Freigabe durch seinen Arbeitgeber umgehend den Aktivierungscode für die Hansefit-App (siehe hierzu Ziff. 10) zukommen lassen.
6. Leistungsumfang des Hansefit /Moduls Fitness Network
a. Hansefit-Mitglieder sind nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen grundsätzlich während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Kunden sowie der Laufzeit des Kundenvertrags zur Nutzung des Moduls Fitness Network im mit dem Kunden vereinbarten Umfang der Hansefit-Mitgliedschaft berechtigt. Die Nutzungsmöglichkeiten umfassen unter anderem:
b. Nutzung der Hansefit-Gesundheits-, Fitness- und Wellnessverbundanlagen (nachfolgend als Hansefit-Verbundanlagen“ bezeichnet). Genutzt werden können die Hansefit-Verbundanlagen, die unter www.hansefit.de gelistet sind. Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass die Angaben nicht tagesaktuell sind. Es wird empfohlen, im Zweifel beim Hansefit Kundenservice oder bei der Hansefit-Verbundanlage, für die sich das Hansefit-Mitglied interessiert, direkt anzufragen.
c. Nutzung des aktuellen „Online-Angebots“ im Umfang des Leistungspakets. Dazu bedarf es der Installation und Nutzung der Hansefit-App (kostenlos verfügbar im Apple App Store und Google PlayStore) zu den jeweils geltenden App Nutzungsbedingungen. Das Online-Angebot umfasst unter anderem Online-Live-Kurse (Fitness, Yoga, etc.) und digitale Angebote der Online-Kooperationspartner, die eine kostenfreie Nutzung von z.B. Fitness und Yoga „on Demand“ Leistungen sowie Meditations-, Ernährungs- oder Coaching-Apps bzw. -Programmen.
d. Das Online-Angebot steht im Falle der Schließung eines Großteils der Hansefit-Verbundanlagen, z.B. aufgrund von durch Behörden veranlasste Schließungen für die Hansefit-Mitglieder weiterhin zur Verfügung.
e. Hansefit stellt grundsätzlich weder die Hansefit-Verbundanlagen noch das Online-Angebot selbst bereit, sondern vermittelt dem Hansefit-Mitglied lediglich die Leistungen, die die einzelnen Hansefit- Verbundanlagen oder die Anbieter des Online-Angebots (nachfolgend zusammen als die „Leistungserbringer“ bezeichnet) jeweils eigenständig zu den bei diesen jeweils geltenden anwendbaren Nutzungsbedingungen sowie Hausordnungen erbringen (nachstehend die „Leistungen“, die vermittelten Leistungen werden hierin als das Fitness Network-Angebot“ bezeichnet). Hansefit stellt gegenüber den Hansefit-Mitgliedern aufgrund entsprechender Verträge mit den Leistungserbringern sicher, dass diese den Hansefit-Mitgliedern jeweils die Nutzung der Leistungen nach Maßgabe dieser Bedingungen gewähren.
Sollte Hansefit eigene Leistungen dem Nutzer zur Verfügung stellen, so wird der Nutzer entsprechend darauf hingewiesen.
7. Vertragslaufzeit Hansefit/Modul Fitness Network
a. Die Vertragslaufzeit eines Einzelvertrags beginnt mit Abschluss des Einzelvertrags oder zum Monatsbeginn. Der Einzelvertrag hat eine unbestimmte Laufzeit und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 10 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
b. Eine Kündigung ist durch den Kunden über das Kunden-Portal möglich. Beteiligt sich der Nutzer an den Kosten der Hansefit-Mitgliedschaft oder sonstigen für die Nutzung des Moduls Fitness Network anfallenden Kosten, hat der Nutzer selbst die Möglichkeit, den Vertrag über das Kontaktformular gemäß vorstehender Ziffer a. zu kündigen.
c. Die Vertragslaufzeit und damit die Bezugs- und Nutzungsberechtigung für die Leistungen endet automatisch mit Ende des Kundenvertrags oder mit Beendigung der Anstellung/Angehörigkeit des Nutzers zum jeweiligen Kunden oder mit Kündigung durch den Nutzer.
d. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Entgelt, Fälligkeit, Zahlungsmöglichkeiten, Zusatzleistungen, Kontosperrung Hansefit/Modul Fitness Network
a. Das Entgelt für die Leistungen und das Hansefit-Angebot entspricht den auf der Landingpage während des Registrierungsprozesses vereinbarten bzw. im Bestellvorgang dargestellten Preisen.
b. Die vereinbarte Vergütung ist monatlich fällig und wird per Lastschrift von Hansefit eingezogen.
c. Derzeit wird als Zahlungsmittel ausschließlich SEPA-Lastschrift angeboten.
d. Zusatzleistungen, wie z.B. Einweisungen in die jeweiligen Anlagen, Shop-Verkauf, Getränke oder Solarien in den Hansefit-Verbundanlagen, sind direkt in der jeweiligen Hansefit-Verbundanlage von den Hansefit-Mitgliedern zu beauftragen und begleichen und sind nicht Gegenstand des Einzelvertrages. Ob es sich bei Angeboten um Zusatzleistungen handelt, richtet sich nach den Nutzungsordnungen oder -bedingungen der betreffenden Hansefit-Verbundanlage. Gleiches gilt für etwaige, kostenpflichtige Zusatzangebote zum Online-Angebot.
e. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass der Nutzer zu einer Zuzahlung zur Nutzung einer Hansefit-Verbundanlage verpflichtet ist. Eine solche Zuzahlung entsteht ausschließlich auf Grundlage eines separaten Vertragsverhältnisses zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Verbundpartner. Die Höhe sowie die Voraussetzungen der Zuzahlung werden dem Nutzer vor Vertragsschluss innerhalb der App angezeigt.
f. Hansefit ist berechtigt, ein Nutzerkonto vorübergehend zu sperren oder das jeweilige Passwort zurückzusetzen, sollte der Verdacht von unbefugten Zugriffen bestehen oder der Nutzer in Zahlungsverzug geraten oder der Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen haben.
9. Bestehende Mitgliedschaften, Onboarding beim Hansefit/Modul Fitness Network
a. Bereits bestehende Mitgliedschaften der Hansefit-Mitglieder in Hansefit-Verbundanlagen können für die Zeit der Hansefit-Mitgliedschaft in der Regel ruhend gestellt werden. Hansefit kann die Möglichkeit der Ruhendstellung nicht verbindlich zusagen, da dies eine Anpassung der bestehenden Verträge zwischen dem Hansefit-Mitglied und der jeweiligen Hansefit-Verbundanlage voraussetzt. Hansefit verpflichtet seine Verbundpartner aber vertraglich, Ruhendstellungsverlangen von Hansefit-Mitgliedern zu entsprechen, soweit keine zwingenden Gründe gegen eine Ruhendstellung sprechen.
b. Die Hansefit-Verbundanlage kann im Falle einer Ruhendstellung verlangen, dass die Laufzeit der bestehenden Mitgliedschaft in der Hansefit-Verbundanlage bis zum nächsten Kündigungstermin nach dem Ende der Hansefit-Mitgliedschaft fortgesetzt wird. Es obliegt den Hansefit-Mitgliedern, die betroffene Hansefit-Verbundanlage zeitnah, spätestens bis zum 15. des Vormonats, über die beabsichtigte Ruhendstellung zu informieren.
c. Eine Berechtigung zur Nutzung des Fitness Network-Angebots durch die Hansefit-Mitglieder besteht nur nach erfolgreicher Aktivierung der Hansefit-App (kostenlos verfügbar im Apple App Store und Google Play Store). Die Hansefit-App wird mithilfe des nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Aktivierungs-Codes aktiviert. Bei der Aktivierung wird ein Bild zur Identifizierung des Hansefit-Mitglieds in der Hansefit-App hochgeladen und im System von Hansefit gespeichert. Das Hansefit-Mitglied muss auf dem Bild klar und deutlich zu erkennen sein.
10. Behördliche Schließung Hansefit/Modul Fitness Network
Im Falle einer allgemeinen behördlichen großflächigen Schließung von Sport- und Gesundheitsanlagen am Wohnort des jeweiligen Hansefit-Mitglieds, von der auch Hansefit-Verbundanlagen betroffen sind, reduziert sich das durch den Nutzer des Moduls Fitness Network zu zahlende Entgelt während der Schließung dieser Hansefit-Verbundanlagen, auf 25% für die verbleibende Möglichkeit der Nutzung des Online-Angebots.
11. Nutzungsbedingungen der Leistungserbringer, Pflichten der Hansefit-Mitglieder/Modul Fitness Network
a. Es gelten in jeder Hansefit-Verbundanlage die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Hausordnungen. Den Weisungen des Personals der Hansefit-Verbundanlagen zur sachgerechten Nutzung der Einrichtungen ist Folge zu leisten.
b. Zusätzlich kann es für die Nutzung des Online-Angebots erforderlich sein, dass die Hansefit-Mitglieder eine kostenlose separate Registrierung und Anmeldung bei den jeweiligen Anbietern des Online- Angebots vornehmen und damit gegebenenfalls zusätzliche Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen.
c. Die Hansefit-Mitglieder sind verpflichtet, die Mitgliedschaftsrechte nicht missbräuchlich zu benutzen, insbesondere die Hansefit-App nicht Dritten zur Nutzung der Hansefit-Verbundanlagen zu überlassen. Die Zugänge des Online-Angebots sind ausschließlich persönlich zu nutzen.
d. Verstoßen Hansefit-Mitglieder trotz vorheriger Abmahnung durch Hansefit oder einer Hansefit-Verbundanlage wiederholt gegen die genannten Pflichten, ist Hansefit berechtigt, die betreffenden Hansefit-Mitglieder von der weiteren Nutzung sämtlicher Hansefit-Verbundanlagen und des Online-Angebots auszuschließen.n.
12. Reichweite der Vertragspflichten, Sicherheit der Trainingsumgebung Hansefit/Modul Fitness Network
a. Hansefit stellt grundsätzlich weder die Hansefit-Verbundanlagen noch das Online-Angebot selbst bereit, sondern vermittelt dem Hansefit-Mitglied als Dienstleistung lediglich den Zugang zu den Leistungen. Hansefit wird die Betreiber den Hansefit-Verbundanlagen jeweils die Verpflichtung auferlegen, die Hansefit-Verbundanlagen inkl. aller Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Hansefit übernimmt jedoch bezüglich deren Einhaltung oder im Hinblick auf die Qualität der Leistungserbringung keine Verantwortung oder vertragliche Verpflichtung dem Hansefit-Mitglied gegenüber.
b. Die von der Hansefit-Verbundanlage auf den Webseiten oder in der Hansefit App veröffentlichten Inhalte, liegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Partner. Hansefit übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser externen Inhalte. Für den Inhalt der verlinkten oder externer Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Eine fortlaufende inhaltliche Kontrolle der Partner-Inhalte erfolgt nicht. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden derartige Inhalte umgehend entfernt.
c. Hansefit-Mitglieder sind für die Sicherheit der Umgebung, in der sie das Online-Angebot wahrnehmen, selbst verantwortlich. Die Einrichtung der Trainingsumgebung obliegt den Hansefit-Mitgliedern selbst.
13. Vertragsbestandteil Hansefit / Modul Activity Reward
a. Nutzer können alternativ zum Modul Fitness Network ihre sportliche oder gesundheitsförderliche Aktivität bei einem Gesundheitsanbieter aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung (nachfolgend „Optionspartner“) durchführen oder sich für eine förderungsfähige Trainingseinheit aus dem Angebot des Ausdauertrainings entscheiden. Für ihre durchgeführte sportliche oder gesundheitsförderliche Aktivität erhalten Nutzer ein Wertschätzungsguthaben in Höhe von 5 €. Dafür muss der Nutzer innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Monatsende nach Absolvierung der sportlichen oder gesundheitsförderlichen Aktivität aus dem Vormonat in der hierzu vorgesehenen Eingabemaske in der i-gb App nähere Angaben zu ihrer absolvierten Aktivität machen, sowie einen geeigneten Nachweis (bspw. ein Foto des Kassenbons oder eine Bestätigung des Optionspartners bzw. beim Ausdauertraining ein Foto oder Screenshot der Aktivitätsansicht der Fitness- oder Tracking-App) über die von Ihnen durchgeführte Aktivität als PDF- oder JPG-Datei hochladen. Für die Belegeinreichung über die i-gb App fallen keine Gebühren an.
b. Mit ihrer Eingabe in der jeweiligen Eingabemaske sichern die Nutzer zu, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen und sie die sportlichen oder gesundheitsförderlichen Aktivitäten selbst durchgeführt haben.
c. Eingereichte Nachweise können von den Nutzern gelöscht werden, bis diese bearbeitet wurden. Gelöschte Nachweise bleiben in der Belegübersicht erhalten, werden jedoch nicht mehr von Hansefit bearbeitet und für das Wertschätzungsguthaben berücksichtigt. Den aktuellen Bearbeitungsstand können die Nutzer in der i-gb App einsehen.
14. Belegeinreichung für Hansefit/ Modul Activity Reward
a. Für mehrere sportliche oder gesundheitsförderliche Aktivitäten z.B. im Rahmen von Mitgliedschaften, Kursen, Mehrfachkarten o.ä. kann pro Monat ein entsprechender vom Optionspartner erstellter Nachweis bzw. ein vom Nutzer in der i-gb App erstelltes Nachweisblatt mit allen vom Anbieter bestätigten Besuchen eines Monats bis 1 Tag nach Monatsende in der i-gb App eingereicht werden.
b. An einem Tag können nicht mehrere Nachweise/Belege für verschiedene bei ein und demselben Optionspartner in Anspruch genommene Leistungen eingereicht werden.
c. Für ihre absolvierten Trainingseinheiten im Rahmen des Activity Rewards Ausdauertrainings ist die Einreichung eines mittels einer Fitness-App oder eines Fitness-Trackers bzw. einer Fitness-Uhr aufgezeichneten Aktivitätsnachweises erforderlich, aus dem eindeutig das Absolvieren einer abgeschlossenen Trainingseinheit und die Erfüllung der von Hansefit vorgegebenen Mindestanforderungen, basierend auf real gemessenen Aktivitätsdaten (insbesondere Dauer, zurückgelegte Strecke oder verbrauchte Kalorien), hervorgeht. Nachweise in Form von Schrittzähler- oder Tagesansichten werden nicht akzeptiert. Auch Nachweise, die auf manuell (z. B. in einer Fitness-App) eingegebenen Aktivitätsdaten basieren, können nicht genehmigt werden. Die Mindestanforderungen variieren je nach Aktivität und werden von Hansefit nach billigem Ermessen festgelegt und in der App kommuniziert.
d. Pro Tag sind maximal zwei Aktivitäten im Rahmen des Activity Rewards Ausdauertrainings einreichbar bzw. genehmigungsfähig. Ein und dieselbe Aktivität bzw. Aktivitätsart kann pro Tag nur einmal geltend gemacht werden. Zusätzlich gilt, dass ein Kraftausdauertraining bzw. ein Indoor -Training mit Geräten nur dann genehmigt werden kann, wenn am selben Tag noch kein Besuch eines Optionspartners in einem Fitnessstudio erfasst worden ist. Dasselbe gilt für die Aktivität Schwimmen bei einem bereits erfassten Schwimmbadbesuch.
15. Einlösung von Wertschätzungsguthaben/Modul Activity Reward
a. Inhaber eines Wertschätzungsguthabens, die durch ihren Arbeitgeber zur Nutzung der i-gb App freigeschaltet wurden, können dieses über die i-gb App in einen digitalen Wertgutschein des Anbieters ihrer vorab erfolgten Wahl unter den nachfolgend geregelten Voraussetzungen umwandeln. Diese Nutzungsbedingungen gelten daher ausschließlich im Verhältnis zwischen Hansefit und dem jeweiligen Inhaber des Wertschätzungsguthabens.
b. Eine Löschung der Daten ist grundsätzlich jederzeit möglich, solange keine gesetzlichen Nachweispflichten oder Aufbewahrungspflichten berührt sind.
c. Inhaber eines Wertschätzungsguthabens können dieses kostenlos über die i-gb App in den vorab definierten digitalen Wertgutschein, ausschließlich zu Zwecken wandeln, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden können. Es fallen hierfür keine Gebühren an.
d. Hansefit ist nicht zu einer dauerhaften Zusammenarbeit mit einem bestimmten Anbieter verpflichtet. Scheidet ein Anbieter aus der Kooperation aus, können von diesem keine Wertgutscheine mehr erstellt werden. Hansefit gibt bei allen Anbietern jeweils die möglichen Gutschein- Nennwerte vor. Diese können von Anbieter zu Anbieter variieren. Sollte der gewünschte Nennwert eines Gutscheins nicht (mehr) verfügbar sein, so können mehrere Wertgutscheine beim gleichen Anbieter erstellt werden.
e. Durch Klicken des Buttons „Gutschein erstellen“ wird eine verbindliche Bestellung ausgelöst. Dies hat zur Folge, dass sich ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des digitalen Wertgutscheins das Wertschätzungsguthaben um den gewählten Gutschein-Nennwert reduziert und ggf. ein Restguthaben zur weiteren Verwendung auf dem Guthabenkonto bestehen bleibt. Sollte der vom Nutzer gewählte Gutschein nicht oder nur teilweise verfügbar sein, wird er darüber informiert. Soweit bereits eine Verrechnung durchgeführt wurde, wird diese storniert. Eine Barauszahlung oder eine Rückerstattung für nicht eingelöste Wertgutscheine ist ausgeschlossen.
f. Die Bereitstellung des digitalen Wertgutscheins (ggf. in Form von mehreren Einzelgutscheinen, falls gewünschter Gutschein-Nennwert nicht verfügbar) erfolgt in Form eines PDF-Dokuments direkt über die i-gb App unter dem Menüpunkt „Guthaben einlösen“ unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Gutscheinerstellung ausreichend Guthaben auf dem Konto vorhanden ist und der gewünschte Gutscheinanbieter im Voraus ausgewählt wurde. Zusätzlich erhalten Sie den digitalen Wertgutschein per E-Mail, weshalb auch das Hinterlegen einer E-Mail-Adresse erforderlich ist.
g. Mit der Bereitstellung eines Wertgutscheins erhält der Nutzer das Recht, diesen für den persönlichen Gebrauch zu nutzen. Insoweit gelten die jeweiligen Einlösebedingungen des Anbieters. Dabei hat Hansefit im Rahmen der Einlösung weder die Leistungen zu erbringen, noch haftet Hansefit für eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch den gewählten Anbieter.
h. Der digitale Gutschein ist sorgfältig aufzubewahren und es muss vom Nutzer vermieden werden, dass unberechtigte Dritte von dem Code/PIN des Wertgutscheins Kenntnis erlangen. Hansefit übernimmt keine Haftung für Verlust, Entwendung oder nicht durch Hansefit verschuldete Unlesbarkeit von Wertgutscheinen. Hansefit übernimmt keine Haftung für Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung von Daten (z. B. wegen technischer Schwierigkeiten) bei der Gutscheinerstellung.
16. Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Bewegungs-, Ernährungs- und Entspannungsquiz/ Modul Activity Reward
a. Über den Menüpunkt „Themen im Fokus“ wird den Nutzern monatlich ein wechselndes Quiz in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung angeboten. Die Teilnahme am Quiz ist kostenlos und basiert ausschließlich auf folgenden Teilnahmebedingungen.
b. Die Dauer des Gewinnspiels ist jeweils auf 1 Monat festgelegt. Teilnahmeberechtigt ist jeder Nutzer des Moduls Activity Rewards, ausgenommen sind Mitarbeitende der Epassi-Gruppe. Je Teilnehmer ist pro Ernährungs-/Bewegungs-/Entspannungsquiz nur eine Gewinnzuteilung möglich. Jeder Nutzer kann bis zu 5-mal innerhalb eines Monats am Quiz teilnehmen.
c. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern, die mindestens 9 Fragen richtig beantwortet haben. Die Gewinner werden spätestens 7 Tage nach Beendigung des aktuellen Ernährungs-/Bewegungs-/Entspannungsquiz über die i-gb App und wenn eine E-Mail-Adresse angegeben wurde, auch per E-Mail informiert. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche personenbezogene Daten des Teilnehmers weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
d. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Hierfür ist eine Nennung der Adresse notwendig. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Meldet sich der Gewinner nach Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von 3 Wochen, erlischt der Gewinnanspruch.
e. Hansefit behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden oder zu ändern.
f. Das Ernährungs-/Bewegungs-/Entspannungsquiz wird zum Teil in Zusammenarbeit mit den Hansefit Kooperationspartnern und auf Basis wissenschaftlicher Studien bzw. Informationen erstellt. Die Fragen und Antworten haben informativen Charakter. Eine Haftung daraus resultierender Schäden ist ausgeschlossen. Dieses Quiz ersetzt nicht den Kontakt zu einem Ernährungsberater oder Arzt. Nutzer sind dazu angehalten Ihren individuellen Gesundheitszustand bei der Verwendung der genannten Informationen zu berücksichtigen.
17. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
Als Verbraucher steht dem Nutzer aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. Über dieses möchten wir wie folgt belehren:
a. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Hansefit GmbH, Hanseatenhof 8, 28195 Bremen, mittels einer eindeutigen Erklärung über unser Kontaktformular über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 17 c. dargestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
b. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Widerrufsrecht eingeschränkt sein kann, wenn die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. Falls Sie mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen haben, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, es sei denn, Sie haben zuvor ausdrücklich zugestimmt, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen dürfen und von Ihnen Kenntnis darüber erlangt haben, dass Sie durch diese Zustimmung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
c. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Hansefit GmbH, Hanseatenhof 8, 28195 Bremen
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
_________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
18. Speicherung des Vertragstextes, Vertragssprache
a. Hansefit speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss. Es wird dem Nutzer empfohlen, den Vertragstext selbst abzuspeichern.
b. Vertragssprache ist Deutsch.
19. Speicherung des Vertragstextes, Vertragssprache
a. Für Schäden irgendwelcher Art haftet Hansefit – bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und wenn und soweit Hansefit eine Garantie übernommen hat, sowie bei Arglist und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.
b. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Hansefit nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Hansefit-Mitglied regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Hierbei ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Hansefit nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
c. Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
d. Vorbehaltlich der Ziffern 19a. und 19f. haftet Hansefit gegenüber dem Nutzer oder anderen Personen oder Gesellschaften nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich entgangenem Gewinn). Dies gilt unabhängig davon, ob Ansprüche gegen den Nutzer auf vertraglicher Grundlage, auf Verschulden bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo), auf Gewährleistung, verschuldensunabhängiger Haftung, unerlaubter Handlung (einschließlich einfacher Fahrlässigkeit) oder sonstiger Grundlage beruhen.
e. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von Hansefit.
f. Hansefit übernimmt keine Haftung für die Leistungen der Leistungserbringer, soweit sie keine Erfüllungsgehilfen sind.
20. Datenschutz
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Interessenten und der Nutzer erfolgt im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht. Nähere Informationen hierzu sind in den durch den Nutzer bei Vertragsschluss zugestimmten Datenschutzhinweisen unter https://hansefit.de/datenschutz/ verfügbar.
21. Änderungen der Nutzungsbedingungen
a. Hansefit kann diese Nutzungsbedingungen ohne Zustimmung des Nutzers ändern,
- soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit er aufgrund eines Gerichtsurteils oder einer bindenden Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit er zusätzliche, gänzlich neue Leistungen einführt, die das bisherige Vertragsverhältnis nicht zum Nachteil des Nutzers verändern;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist und keine wesentlichen Auswirkungen für den Nutzer hat.
b. In allen anderen Fällen kann eine Änderung des Vertrags per Textform erfolgen, indem der Nutzer einem ihm elektronisch übermittelten Änderungsverlangen innerhalb angemessener Frist zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Nutzer nicht innerhalb einer angemessenen gesetzten Frist nach Zugang des Änderungsverlangens widersprochen hat, vorausgesetzt (a) Hansefit hat in dem Änderungsverlangen die geänderten Regelungen des Vertrags sowie die Gründe für die Änderung ausdrücklich dargelegt, (b) das Änderungsverlangen ist dem Nutzer zwei Monate vor der beabsichtigten Änderung zugegangen und (c) Hansefit hat den Nutzer auf die Rechtsfolgen eines Widerspruchs hingewiesen.
c. Sollte der Nutzer dem Änderungsverlangen widersprechen, behält sich Hansefit die Kündigung des Vertrags mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende vor.
22. Streitbeilegung, Verbraucherschlichtungsstelle
a. Es besteht grundsätzlich für Verbraucher die Möglichkeit zur Teilnahme an Schlichtungs- oder Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Hansefit ist jedoch zur Teilnahme an Schlichtungs- oder Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet.
b. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder dem Nutzungsvertrag ist Bremen. Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
c. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23. Schlussbestimmungen
a. Nebenabreden zum Einzelvertrag werden grundsätzlich nicht getroffen, der Vertragsinhalt richtet sich ausschließlich nach diesen Vertragsbedingungen und den Angaben im Bestellprozess.
b. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder eines Einzelvertrags werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Gleiches gilt für Lücken.