Arbeitgebender und Arbeitnehmenden teilen sich die anfallenden Kosten. Wie hoch der Arbeitgeberzuschuss und der Eigenanteil der Arbeitnehmenden jeweils ist, legt das Unternehmen individuell fest.
Arbeitgebender und Arbeitnehmenden teilen sich die anfallenden Kosten. Wie hoch der Arbeitgeberzuschuss und der Eigenanteil der Arbeitnehmenden jeweils ist, legt das Unternehmen individuell fest.