Nach dem letzten Beschluss des Bund-Länder-Treffens im Dezember 2021 gelten wegen der hohen Infektionszahlen und der neuen Omikron-Variante strengere Corona-Regeln. Seitdem gilt bundesweit mindestens 2G. Eine aktuelle Übersicht zu den Zugangsregeln zu Sport- und Gesundheitseinrichtungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

Der Umfang der vor Ort in Ihrem Bundesland geltenden Maßnahmen richtet sich vorrangig nach dem sogenannten Hospitalisierungsindex:

  • Bei einem Index unter 3 gilt in sämtlichen Sport- und Gesundheitseinrichtungen in Ihrem Bundesland die 3G-Regel, d. h. Ihre Mitarbeiter müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Bei einem Index über 3 gilt bundesweit 2G, auch in den Einrichtungen unserer Verbundpartner, d. h. nur Geimpfte und Genesene dürfen unser Trainingsangebot nutzen.
  • Ab einem Index über 6 gilt 2G plus. Ihre Mitarbeiter müssen dann neben ihrem gültigen Impfzertifikat auch einen aktuellen Test vorlegen, um in den Einrichtungen unserer Verbundpartner zu trainieren.
  • Bei einem Hospitalisierungsindex über 9 können alle Bundesländer zusätzliche Maßnahmen beschließen, die über die im Infektionsschutzgesetz festgelegten Maßnahmen hinausgehen können.

Das RKI bietet hier eine aktuelle Übersicht mit dem Hospitalisierungsindex und weiteren COVID-19-Trends für Deutschland.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auch direkt vor Ort über die aktuell gültigen Corona-Regeln.