HANSEFIT:

NUTZUNGS-
BEDINGUNGEN

Stand Januar 2025

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Präambel

A. Hansefit hat ein spezielles Mitgliedskonzept für Firmen, die in die gesundheitliche Prävention und Erhaltung der Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter investieren, entwickelt. Mit dem Abschluss eines Vertrages gemäß diesen Vertragsbedingungen erhalten Mitarbeiter von Firmen, die Möglichkeit, vom Hansefit-Konzept in Form einer Hansefit-Mitgliedschaft zu profitieren.

B. Die Hansefit-Mitgliedschaft „BEST“ ermöglicht Ihnen Zugang zu allen Verbundpartnern des Hansefit- Netzwerks. Neben Fitnessstudios, Boulderhallen und Schwimmbädern können Sie auch Physiotherapie- Einrichtungen, Yoga-Studios und vieles mehr besuchen. Einen Überblick aller Studios finden Sie hier: https://hansefit.de/studio-finden/.

C. Zusätzlich beinhaltet die Hansefit-Mitgliedschaft „BEST“ auch unser umfangreiches digitales Angebot. Dieses umfasst unter anderem eine Vielzahl von Online-Live-Kursen (https://hansefit.de/online-live-kurse/) unserer Verbundpartner – ideal für ortsunabhängiges Training. Außerdem gehört auch der kostenlose Zugang zu unserem Angebot Online+ (https://hansefit.de/mitarbeiter/online-angebote/) dazu. Hier finden Sie unsere Partner-Apps aus den Bereich Fitness (fitnessRAUM und Kernwerk®), Yoga (YogaEasy), Entspannung (Balloon), Ernährung (Upfit) und Outdoor (Komoot).

1 Geltungsbereich

Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge, die über die hierfür vorgesehene individuelle Signup-Page für Kunden zwischen der Hansefit GmbH, Hanseatenhof 8, 28195 Bremen (Hansefit) und Personen, die die Leistungen von Hansefit, insbesondere im Bereich Firmenfitness nutzen möchten, (gemeinsam das „Hansefit-Programm“) geschlossen werden (die „Einzelverträge“).

2 Voraussetzung für den Abschluss eines Einzelvertrags

2 .1 Voraussetzung für die Möglichkeit eines Vertragsschlusses ist zunächst das aktuelle Bestehen eines Vertrags zwischen Hansefit und dem Arbeitgeber des Interessenten oder einer ihm sonst wie organisatorisch übergeordneter oder zuzurechnender Rechtsperson, z.B. Sozietät oder Verband (gemeinsam die „Kunden“) über Präventionsleistungen von Hansefit (der „Kundenvertrag“).

2.2 Vertragsschlüsse von Einzelverträgen können unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung durch den Kunden stehen, d.h. sie berechtigen erst dann zum Training, wenn der Kunde im Kundenportal bestätigt hat, dass der Interessent, der sich unter Verwendung seines unternehmenseigenen Registrierungscodes für Hansefit angemeldet hat, tatsächlich ihm zuzuordnen und zur Anmeldung berechtigt ist. 

2 .3 Sollte die Voraussetzung nach Ziff. 2.1 während der Laufzeit des Einzelvertrags entfallen, gilt Ziff. 7.3.

3 Vertragsschluss

3 .1 Über eine individuelle Landingpage gelangt der Interessent auf eine Website, auf der die Eckpunkte des Hansefit-Programms, insbesondere zum Entgelt dargestellt werden. Über einen Link auf der Website (Roter Button: „Hier geht’s zur Anmeldung“) gelangt der Interessent auf die Hansefit Signup-Page, in deren Rahmen der Prozess des Vertragsschlusses erfolgt:

3 .1.1 Auf der Seite „Persönliche Daten“ sind zunächst Daten zur Person des Interessenten sowie zum gewünschten Startdatum des Vertrags anzugeben. Mit einem Klick auf „Weiter: Kontaktdaten“ gelangt der Interessent nach Eingabe der durch „*“ markierten Pflichtangaben auf eine Seite zur Angabe der E-Mail-Adresse des Interessenten. Mit einem weiteren Klick auf „Weiter: Zahlungsdaten“ gelangt der Interessent nach Eingabe der durch „*“ markierten Pflichtangaben zu einem Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Mit einem Klick auf „Weiter: Übersicht“ gelangt der Interessent nach Bestätigung des Mandats zur Übersicht seiner angegebenen Daten, die er mit einem Klick auf die mit einem Stift gekennzeichnete Schaltfläche „Ändern“ anpassen oder korrigieren kann.

Während des Registrierungsprozesses sind auf der rechten Seite unter Kosten für deine Mitgliedschaft die einmaligen Gebühren sowie die monatlichen Gebühren aufgeführt. Diese Gebühren sind an ein bestimmtes Startdatum gekoppelt. Wenn ein anderes Startdatum für die Anmeldung ausgewählt wird, kann die Summe der einmaligen Gebühren ggf. variieren

3.1.2 Bis zu diesem Punkt ist die Registrierung unverbindlich. Erst mit einem Klick auf „Zahlungspflichtig anmelden“ (nachdem zuvor alle Pflichtfelder bestätigt wurden) kommt ein rechtlich verbindlicher Einzelvertrag nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen – unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung durch den Kunden gem. Ziff. 2.2 – zustande.

3.2 Nach Abschluss des Registrierungsprozess erhält der Interessent eine Übersicht per E-Mail übersandt, die die Details der Bestellung noch einmal auflistet und der diese Vertragsbedingungen noch einmal beigefügt sind.

3.3 Mit Zustandekommen eines Einzelvertrags wird ein Interessent ein „Hansefit-Mitglied“ und ist berechtigt, die von Hansefit vermittelten Leistungen ab Beginn und für die Dauer des Vertragsverhältnisses (siehe hierzu Ziff. 7) in Anspruch zu nehmen. Hansefit wird dem Hansefit-Mitglied nach Freigabe durch den Arbeitgeber umgehend den Aktivierungscode für die Hansefit-App (siehe hierzu Ziff. 10) zukommen lassen.

4 Speicherung des Vertragstextes, Vertragssprache

4.1 Hansefit speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

4.2 Vertragssprache ist Deutsch.

5 Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Als Verbraucher steht Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. Über dieses möchten wir Sie wie folgt belehren:

5.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Hansefit GmbH, Hanseatenhof 8, 28195 Bremen, mittels einer eindeutigen Erklärung über unser Kontaktformular über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

5.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Widerrufsrecht eingeschränkt sein kann, wenn die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. Falls Sie mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen haben, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, es sei denn, Sie haben zuvor ausdrücklich zugestimmt, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen dürfen und von Ihnen Kenntnis darüber erlangt haben, dass Sie durch diese Zustimmung Ihr Widerrufsrecht verlieren.

5.3 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie

es zurück.)

  • An: Hansefit GmbH, Hanseatenhof 8, 28195 Bremen, Kontaktformular
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

_________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

6 Leistungsumfang von Hansefit

6.1 Hansefit-Mitglieder sind nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen grundsätzlich während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Kunden sowie der Laufzeit des Kundenvertrags zur Nutzung des Hansefit-Angebots im Umfang der Hansefit-Mitgliedschaft „BEST“ (siehe auch Präambel) berechtigt. Das Angebot umfasst unter anderem:

6.1.1 Nutzung der Hansefit-Gesundheits-, Fitness- und Wellnessverbundanlagen (nachfolgend als „Hansefit-Verbundanlagen“ bezeichnet). Genutzt werden können die Hansefit-Verbundanlagen, die jeweils aktuell unter www.hansefit.de gelistet sind.

6.1.2 Nutzung des aktuellen „Online-Angebots“ im Umfang des Leistungspakets. Dazu bedarf es der Installation und Nutzung der Hansefit-App (kostenlos verfügbar im Apple App Store, Google PlayStore sowie der Huawei App Gallery) zu den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen. Das Online-Angebot umfasst unter anderem Online-Live-Kurse (Fitness, Yoga, etc.) und digitale Angebote der Online-Kooperationspartner, die eine kostenfreie Nutzung von z.B. Fitness und Yoga „on Demand“ Leistungen sowie Meditations-, Ernährungs- oder Coaching-Apps bzw. -Programmen.

6.2 Das Online-Angebot steht im Falle der Schließung eines Großteils der Hansefit-Verbundanlagen, z.B. aufgrund von durch Behörden veranlasste Schließungen (vgl. Ziff. 10), für die Hansefit-Mitglieder weiterhin zur Verfügung.

6.3 Hansefit stellt grundsätzlich weder die Hansefit-Verbundanlagen noch das Online-Angebot selbst bereit, sondern vermittelt dem Hansefit-Mitglied lediglich die Leistungen, die die einzelnen Hansefit-Verbundanlagen oder die Anbieter des Online-Angebots (nachfolgend als die „Leistungserbringer“ bezeichnet) jeweils eigenständig zu den bei diesen jeweils geltenden Nutzungsbedingungen erbringen (nachstehend die „Leistungen“, die Vermittlung der jeweiligen Leistungen wird hierin als das „Hansefit-Angebot“ bezeichnet). Hansefit stellt gegenüber den Hansefit-Mitgliedern aufgrund entsprechender Verträge mit den Leistungserbringern sicher, dass diese den Hansefit-Mitgliedern jeweils die Nutzung der Leistungen nach Maßgabe dieser Bedingungen gewähren.

7 Vertragslaufzeit

7.1 Die Vertragslaufzeit eines Einzelvertrags beginnt mit Abschluss des Einzelvertrags oder zum Monatsbeginn. Der Einzelvertrag hat eine unbestimmte Laufzeit und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 10 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

7.2 Eine Kündigung ist über die Kunden-Anmeldeseite oder das Kontaktformular möglich.

7.3 Die Vertragslaufzeit und damit die Nutzungsberechtigung der Leistungen endet mit Ende des Kundenvertrags oder der Anstellung/Angehörigkeit des Hansefit-Mitglieds zum jeweiligen Kunden. Es muss zwingend eine Kündigung erfolgen.

7.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8 Entgelt, Fälligkeit, Zahlungsmöglichkeiten, Zusatzleistungen, Kontosperrung

8 .1 Das Entgelt für die Leistungen und das Hansefit-Angebot entspricht den auf der Landingpage bzw. im Bestellvorgang dargestellten Preisen.

8.2 Die Vergütung ist monatlich fällig und wird per Lastschrift von Hansefit eingezogen.

8.3 Derzeit wird als Zahlungsmittel SEPA-Lastschrift angeboten.

8.4 Zusatzleistungen, wie z.B. Einweisungen in die jeweiligen Anlagen, Shop-Verkauf, Getränke oder Solarien in den Hansefit-Verbundanlagen, sind direkt in der jeweiligen Hansefit-Verbundanlage von den Hansefit-Mitgliedern zu beauftragen und begleichen und sind nicht Gegenstand des Einzelvertrages. Ob es sich bei Angeboten um Zusatzleistungen handelt, richtet sich nach den Nutzungsordnungen oder -bedingungen der betreffenden Hansefit-Verbundanlage. Gleiches gilt für etwaige, kostenpflichtige Zusatzangebote zum Online-Angebot.

8.5 Hansefit ist berechtigt, Hansefit-Konten vorübergehend zu sperren oder das jeweilige Passwort zurückzusetzen, sollte der Verdacht von unbefugten Zugriffen oder der Nutzer in Zahlungsverzug geraten.

9 Bestehende Mitgliedschaften, Onboarding

9.1 Bereits bestehende Mitgliedschaften der Hansefit-Mitglieder in Hansefit-Verbundanlagen können für die Zeit der Hansefit-Mitgliedschaft in der Regel ruhend gestellt werden. Hansefit kann die Möglichkeit der Ruhendstellung nicht verbindlich zusagen, da dies eine Anpassung der bestehenden Verträge zwischen dem Hansefit-Mitglied und der jeweiligen Hansefit-Verbundanlage voraussetzt, verpflichtet Hansefit seine Verbundpartner aber vertraglich, Ruhendstellungsverlangen von Hansefit-Mitgliedern in der Regel zu entsprechen, soweit keine zwingenden Gründe gegen eine Ruhendstellung sprechen.

9.2 Die Hansefit-Verbundanlage kann im Falle einer Ruhendstellung verlangen, dass die Laufzeit der bestehenden Mitgliedschaft in der Hansefit-Verbundanlage bis zum nächsten Kündigungstermin nach dem Ende der Hansefit-Mitgliedschaft fortgesetzt wird. Es obliegt den Hansefit-Mitgliedern, die betroffene Hansefit-Verbundanlage zeitnah, spätestens bis zum 15. des Vormonats, über die beabsichtigte Ruhendstellung zu informieren.

9.3 Eine Berechtigung zur Nutzung des Hansefit-Angebots durch die Hansefit-Mitglieder besteht nur nach erfolgreicher Aktivierung der Hansefit-App (kostenlos verfügbar im Apple App Store, Google Play Store sowie der Huawei App Gallery). Die Hansefit-App wird mithilfe der nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Aktivierungs-Codes aktiviert. Bei der Aktivierung wird ein Bild zur Identifizierung des Hansefit-Mitglieds in der Hansefit-App hochgeladen und im System von Hansefit gespeichert. Das Hansefit-Mitglied muss auf dem Bild klar und deutlich zu erkennen sein.

10 Behördliche Schließung

Im Falle einer allgemeinen behördlichen Schließung von Sportanlagen am Sitz des jeweiligen Hansefit-Mitglieds, von der auch Hansefit-Verbundanlagen betroffen sind (nachfolgend als „behördliche Schließung“ bezeichnet), gehen die Parteien zur Vereinfachung davon aus, dass das Angebot der Hansefit-Verbundanlagen für das Hansefit-Mitglied ausgesetzt wird. In diesem Fall ist Hansefit dazu berechtigt, während der Schließung dieser Hansefit-Verbundanlagen, 25% des anteilig auf den Zeitraum der behördlichen Schließung entfallenden Entgelts für die Möglichkeit der Nutzung des Online-Angebots einzubehalten.

11 Nutzungsbedingungen der Leistungserbringer, Pflichten der Hansefit-Mitglieder

11.1 Es gelten in jeder Hansefit-Verbundanlage die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Hausordnungen. Den Weisungen des Personals der Hansefit-Verbundanlagen zur sachgerechten Nutzung der Einrichtungen sind Folge zu leisten.

Zusätzlich kann es für die Nutzung des Online-Angebots erforderlich sein, dass die Hansefit-Mitglieder eine kostenlose separate Registrierung und Anmeldung bei den jeweiligen Anbietern des Online-Angebots vornehmen und damit gegebenenfalls zusätzliche Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen.

11.2 Die Hansefit-Mitglieder sind verpflichtet, die Mitgliedschaftsrechte nicht missbräuchlich zu benutzen, insbesondere die Hansefit-App oder einen Mitgliedsausweis nicht Dritten zur Nutzung der Hansefit- Verbundanlagen zu überlassen und die Zugänge des Online-Angebots ausschließlich persönlich zu nutzen.

11.3 Verstoßen Hansefit-Mitglieder trotz vorheriger Abmahnung durch Hansefit oder MitarbeiterInnen einer Hansefit-Verbundanlage wiederholt gegen die genannten Pflichten, ist Hansefit berechtigt, die betreffenden Hansefit-Mitglieder von der weiteren Nutzung sämtlicher Hansefit-Verbundanlagen und des Online-Angebots auszuschließen.

12 Reichweite der Vertragspflichten, Sicherheit der Trainingsumgebung

12.1 Hansefit stellt grundsätzlich weder die Hansefit-Verbundanlagen noch das Online-Angebot selbst bereit, sondern vermittelt dem Hansefit-Mitglied als Dienstleistung lediglich den Zugang zu den Leistungen. Hansefit wird die Betreiber den Hansefit-Verbundanlagen jeweils die Verpflichtung auferlegen, die Hansefit-Verbundanlagen inkl. aller Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Hansefit übernimmt jedoch bezüglich deren Einhaltung oder im Hinblick auf die Qualität der Leistungserbringung keine Verantwortung oder vertragliche Verpflichtung dem Hansefit-Mitglied gegenüber.

12.2 Hansefit-Mitglieder sind für die Sicherheit der Umgebung, in der sie das Online-Angebot wahrnehmen, selbst verantwortlich. Die Einrichtung der Trainingsumgebung obliegt den Hansefit- Mitgliedern selbst.

13 Haftung

13.1 Für Schäden irgendwelcher Art haftet Hansefit – bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet Hansefit nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Hansefit-Mitglied regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Hierbei ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Hansefit nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.

13.3 Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Hansefit.

13.5 Sie gelten nicht, wenn und soweit Hansefit eine Garantie übernommen hat, bei Arglist und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit zu haften, sowie Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.

14 Datenschutz

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Interessenten bzw. der Hansefit-Mitglieder erfolgt im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht. Nähere Informationen hierzu sind in den Datenschutzhinweisen unter https://hansefit.de/datenschutz/trainierende verfügbar.

15 Streitbeilegung, Verbraucherschlichtungsstelle

15.1 Die EU-Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung an unter: https://ec.europa.eu/odr.

15.2 Hansefit ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Nebenabreden zum Einzelvertrag werden grundsätzlich nicht getroffen, der Vertragsinhalt richtet sich ausschließlich nach diesen Vertragsbedingungen und den Angaben im Bestellprozess.

16.2 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder eines Einzelvertrags werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Gleiches gilt für Lücken.

Stand Januar 2025